Mittwoch, 4. Juli 2018

Magen und Darmbeschwerden? Das muss nicht sein!



 BUDDELITH!




Was  ist Klino-Vital?

Klino-Vital besteht zu 100% aus dem natürlichen Mineral Zeolith, vulkanischen Ursprungs. Klino-Vital zeichnet sich durch seinen einzigartigen, wabenähnlichen Kristallaufbau aus, der sogenannten Käfigstruktur - welche ihm die Ionenaustauschfähigkeit verleiht. Durch diese Käfigstruktur werden Schadstoffe im Magen-Darm-Trakt sowie der Leber gebunden und aus dem Körper abtransportiert.

Darüber hinaus ist die Oberfläche der Kristalle mit negativen Teilchen besetzt. Diese negati­ven Teilchen neutralisieren die positiven Ladungen der sogenannten “Freien Radikale“. „Freie Radikale“ sind instabile Reaktionsprodukte aus der Zellatmung und verteilen sich durch die Atmung im ganzen Körper. Freie Radikale spielen eine entscheidende Rolle bei der Entste­hung von Herz- und Krebserkrankungen und bei dem menschlichen Alterungsprozess. Klino-Vital ist keine Medizin sondern ein natürliches Mineralprodukt und somit garantiert frei von: Weizen, Gluten, Milchprodukten (Laktose), Zucker, Farbstoffen, Stärke, Aromastof­fen, Konservierungsmitteln, aktiver Hefe. Für Vegetarier und Veganer geeignet.

Was sind die Anwendungsgebiete von Klino - Vital?

Magen-Darmtrakt
Eine intakte Magen-Darmflora ist Grundvoraussetzung für ein intaktes Immunsystem. Häufige medikamentöse Behandlungen bringen zwar Linderung, führen aber durch ihre Ne­benwirkungen zur schleichenden Vergiftung der inneren Organe. Besonders betroffen sind hier der Magen-Darmtrakt sowie Nieren und Blase als ausscheidende Organe. Anzeichen hierfür sind Nieren -und Blasenentzündungen, Blähungen, übermäßige Magensäu­reproduktion und Gastritis. Diese entstehen u.a. durch die bakterielle Über –und Fehlbelas­tung der empfindlichen Schleimhäute, insbesondere des Magen –Darmtraktes. So haben z.B. antibiotische Behandlungen gegen Infektionen nach Operationen und Bestrahlungstherapien den Nachteil, die empfindlichen Ephitelzellen der Schleimhäute nachhaltig zu schädigen. Ur­sache für diese Schädigung sind die in den Medikamenten enthaltenen chemischen Nebenpro­dukte.
Dies ist ein in der Humanmedizin hinreichend bekanntes Problem, dessen Lösung in der Na­tur liegt und Klino-Vital Ihnen bietet.


Wie wird Klino-Vital hergestellt?

Um Klino-Vital erfolgreich für die Nahrungsergänzung einzusetzen, war es notwendig, ein Verfahren zu entwickeln, um die komplexe sowie robuste Kristallstruktur der Zeolithe aufzu­brechen. Hier wurde erfolgreich das Prinzip der Gegenstrahltechnik getestet und industriell umgesetzt. In einer Gegenstrahlmühle werden Zeolithkristalle durch Gasstrom teilweise auf Schallgeschwindigkeit beschleunigt und treffen aufeinander. Bei diesem Zusammenprall zer­kleinern sich die Kristalle gegenseitig. Durch dieses Zerkleinerungsverfahren werden die Kristalle soweit verkleinert, dass die Kristallstruktur aufbricht, die Oberflächenstruktur ver­größert wird und die Kristalle Schadstoffe im Körper binden können. Ein Teil der konkurrie­renden Produkte verzichten auf diese Technik um ihre Produkte kostengünstiger anbieten zu können.

Wie wirkt Klino-Vital im Körper?

Klino-Vital ist durch seine molekulare Struktur nicht nur in der Lage, im Magen –Darmtrakt Schadstoffe, Arzneimittelrückstände und krankmachende Keime zu binden, sondern auch aus dem Organismus abzuführen. Klino-Vital reguliert und normalisiert somit die Magen – Darm­flora und stimuliert das Darmassoziierende Immunsystem. Die Abwehrbereitschaft des ge­samten Organismus wird gefördert.

Klino-Vital ( Zeolithe ) werden in der Wissenschaft als so genannte „intelligente Boten“ be­zeichnet. Sie sind in der Lage, wichtige Spurenelemente zuzuführen und an den entsprechen­den Stellen freizusetzen. Im Gegenzug werden an den freien Bindungsstellen Schwermetalle und Giftstoffe aufgenommen und abgeführt.

Klino-Vital ist aufgrund seiner hervorragenden Wirkung auf den Organismus und seiner na­türlich belassenen Spurenelemente als Nahrungsergänzung sehr empfehlenswert.
Bei welchen Krankheitsbildern sollte eine Behandlung mit Klino-Vital erfolgen?
1. Schwermetall - Belastung:
Giftstoffe im Körper, insbesondere im Darm, werden gebunden und ausgeschieden, auch jene, die sich in den kleinen Krypten und Verästelungen angesammelt haben. Zu nennen sind: Blei, Cadmium, Quecksilber, aber auch radioaktive Substanzen, Konser­vierungsmittel und Farbstoffe.
2. Candida - Belastung:
Die Gruppe der Hefepilze „Candida“, vor allem der Candida Albicans mit seinem Durchmesser von 0,01mm ist nachgerade zu einer Volksseuche geworden. Nicht nur seine Stoffwechselprodukte belasten Millionen von Menschen, auch seine „Nistplät­ze“:
·       Haut: Unter den Achseln, in der Leistengegend, auf der Kopfhaut, am After, in den Mundwinkeln.
·       Verdauungstrakt: Im Mund (Soor), in Zahntaschen, in Prothesen, im Rachen,
bes. Mandeln, in der Speiseröhre, im Dünndarm.
·       Atmungsorgane: Nasenschleimhaut und Nasennebenhöhlen.
·       Geschlechtsorgane: In Vagina und Harnröhre bei der Frau, von der Prostata bis
zum Ende der Harnröhre beim Mann.

Zeolith hat dann durch seine Bindungsfähigkeit an Schadstoffe die Folgewirkung, dass sich die Darmflora normalisiert und damit die Funktion des Immunsystems. Die Selbstheilungskräfte werden aktiviert und die Kolonisationsresistenz pathogener Erre­ger wird herabgesetzt. Die vielleicht fatalen Auswirkungen von Antibiotikas können so neutralisiert werden.

3. Übersäuerung des Körpers.
Die Protonen, die Säurebildner, dringen bis in die letzte Körperzelle und erschweren oder verhindern sogar die verschiedensten lebenswichtigen Stoffwechselreaktionen. Bestimmte Eiweiße und Enzyme benötigen einen bestimmten (hohen) PH-Wert in ih­rer unmittelbaren Umgebung, um optimal arbeiten zu können.

Das so genannte menschliche „Puffersystem“ versucht zwar mit aller Macht, das Ab­sinken des PH-Wertes zu verhindern, aber gegen dauernde Übersäuerung ist dieses System machtlos. Die latente Azidose, das heißt eine anhaltende Übersäuerung des menschlichen Körpers, ist ein Risikofaktor bei der Entstehung verschiedenster chroni­scher Erkrankungen, der nicht unterschätzt werden darf!

Nicht nur falsche Essgewohnheiten heben den Säurespiegel – auch ungesunde geistig­mentale Lebens-Grundhaltungen. Der Volksmund sagt nicht ohne Grund: „Ich bin sauer auf dich.“ Ich werde tatsächlich nicht nur im Geist, sondern in all meinen Kör­perzellen sauer, wenn ich ständig auf Umstände oder Menschen oder auf die Welt all­gemein „sauer“ bin.

Zeolith macht bei latenter Azidose etwas ganz Einfaches: es bindet die Protonen, die Urheber der Übersäuerung (wenn man dies rein körperlich betrachtet) bereits am Ent­stehungsort, das heißt im Darm und verhindert, dass der Körper übersäuert. So werden auch die besonders sauren Krebszellen neutralisiert.

4. Osteoporose.
Wenn sich die körpereigene Pufferkapazität mit zunehmendem Alter erschöpft, weil die latente Übersäuerung nicht nachlässt, führt dies zu einem messbaren Anstieg der Calcium-Ausscheidung im Urin. Nach den Aussagen von Prof. Dr. K. Pavelic stammt dieses Calcium in erster Linie aus den Knochen, weil das saure Milieu die Dichte der Knochen aufweicht. Pavelic berichtet, dass diese Vermutung in der „Framingham Osteoporosis Studie“ nachgewiesen worden ist (Essgewohnheiten und Knochendich­temessungen wurden über Jahre hinweg kontrolliert).
5. Belastung durch „Freie Radikale“
Bei unserem körpereigenen Stoffwechsel entsteht Energie, aber auch eine ungute Sau­erstoffverbindung: die „Freien Radikalen“. Es sind dies hochreaktive chemische Stof­fe, welche die eigenen Körperzellen angreifen, indem sie über die Zellmembran in die Zelle dringen wollen, um diese dann zu zerstören. Als gesichert gilt die Beteiligung der Freien Radikalen bei den Krankheiten: Arteriosklerose, grauer Star, Rheuma (bes. chronischer Polyarthritis), Durchblutungsstörungen des Gewebes, Krebs. Freie Radi­kale werden von Zeolithe in ihren Hohlräumen gebunden und ausgeschieden. Die Ent­artung von Zellen wird verhindert bzw. gestoppt – mit ungeahnten Erfolgen bei vielen Betroffenen.
6. Infektionskrankheiten:
Die anpassungs- und verwandlungsfähigen Viren, die sich in den Körperzellen ver­steckt halten, können mit den meisten Medikamenten, nicht einmal von Antibiotika, erreicht werden! Das beste Medikament gegen Infektionen aller Art ist die eigene Körperabwehr! Durch das Prinzip des Ansaugen von Schadstoffen und parasitärer Le­bewesen durch die Zeolithe wird die Körperabwehr innerhalb von Wochen stärker und stärker, weil die Abwehrzellen sich proportional zur Schadstoffabnahme vermehren können. Die Körperabwehr wird dann mit jeder Infektionskrankheit fertig, gleich wel­chen Namen sie hat! Begleitend – und das gilt für alle Krankheitsbilder – sollte man nach Prof. Dr. Linus Pauling Vitamin C hochdosiert täglich zu sich nehmen.
7. Hautkrankheiten:
Es gilt das Prinzip: Wenn die Zahl der Erreger im Innern des Körpers zu groß ist ent­steht ein Kipp-Effekt und Teile der Haut verlieren ihre schützende Funktion. Haut ent­zündet sich – vom Pickel bis hin zu offenen Fleischwunden. Wir alle kennen den Sammelbegriff „Neurodermitis“ - ein medizinischer Hilflosigkeits-Begriff - der abso­lut nichts über die Ursachen, die hinter dem Symptom stehen, aussagt. Es sind meist Stoffwechselstörungen und hormonelle Fehlfunktionen, in der Regel gepaart mit psy­chischer Problematik. Erfolge zeigten sich insbesonders bei Seborrhöe, Herpes (alle Arten) und Psoriasis. Es ergibt sich eine Verbesserung der Hautfeuchtigkeit; die Wi­derstandsfähigkeit der Haut insgesamt erhöht sich.
8. Diabetes mellitus:
Diabetes ist eine Stoffwechselerkrankung. Prof. Dr. Pavelic nennt hier eine Kombina­tion von Zeolith, Inulin (Zichorienwurzel) und den natürlichen Enzymen Bromealin und Papain erfolgreich.
9. Parodontose:
Sanierung von Parodontose und Beseitigung von Mikroorganismen im Mund durch Einmassieren des Pulvers in das Zahnfleisch oder als Zahnpastazusatz. 10. Wunden und Verbrennungen:
Beschleunigter Wundheilungsverlauf durch direktes Auftragen des Pulvers. Umge­hende Schmerzreduktion und Hautregeneration.
11. Nierenfunktion:
Sanierung von Entzündungsprozessen an Nieren.
12. Rheumatische Erkrankungen:
Sanierung von rheumatischen Erkrankungen jeder Art einschließlich Ischias, Disko­pathie,     Spondylose, Arthrose, rheumatische Arthritis.
      13. Blutgefäßsystem
Verbesserung der Venenspannung und Absenkung der Venendurchlässigkeit, Redu­zierung bis Sanierung von Ödemen, Krampfadern, Hämorrhoiden, ausgeprägte Kapil­lare verschwinden.
14. Neuropsychiatrische Wirkung
Die Stimmungslage verbessert sich signifikant. Rückgang von Schlaflosigkeit und Milderung von Depressionen.
15. Allgemein ist zur Prophylaxe zu sagen, dass auch der gesunde Mensch erheblich leis­tungsfähiger wird. Es stellt sich ein besseres Körpergefühl ein, die Verdauung regelt sich meisterhaft (Sodbrennen und Magenprobleme verschwinden) und man fühlt sich tatsächlich „entschlackt“.

Dosierung:

Tagesdosis reiner Wirkstoff (Klino-Vital 100%): Zur Prophylaxe 3g (ein gehäufter Messbe­cher) morgens, direkt nach dem Aufstehen. Bei akuter Problematik 5g (zwei gestrichene Messbecher), den zweiten Messbecher am Abend vor dem Schlafengehen.

© Dr. Wolfgang Budde, 01.03.2018

Mittwoch, 23. Mai 2018

Gutachten Tierproduktion



Ab 01.06.2018 als Gutachter tätig!

Bei Fragen, kontaktieren Sie mich.

03621/5040155

Dr. Budde


Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in Primärerzeugung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb


Die grundlegenden allgemeinen und spezifischen hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, darunter auch in Verkaufsräumen des Einzelhandels, sind in der EU- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt.





Kerngedanken des in allen Mitgliedstaaten geltenden EU-Lebensmittelhygienerechts sind unter anderem die Stärkung der Eigenverantwortung der Lebensmittelunternehmerinnen und -unternehmer für die Lebensmittelsicherheit und die Einbeziehung der gesamten Lebensmittelkette nach dem Motto "vom Stall bis auf den Tisch".
Daneben sind Regelungen in der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und der nationalen Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung (Tier-LMHV) sowie entsprechende Durchführungsregelungen zum EU-Recht zu beachten.
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist die Möglichkeit vorgesehen, dass von der Lebensmittelwirtschaft mit Unterstützung des jeweiligen Mitgliedstaates Leitlinien für eine gute Hygiene- und Verfahrenspraxis entwickelt werden, die dem einzelnen Lebensmittelunternehmen helfen sollen, die allgemeinen Hygieneziele im Betrieb besser zu erreichen. Diese Leitlinien werden von den Fachkreisen erarbeitet, von den zuständigen Behörden geprüft und sind für die Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer und die amtliche Überwachung eine abgestimmte Orientierungshilfe.
Die Vorschriften der EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) haben das Ziel, eine einwandfreie Beschaffenheit von Lebensmitteln von der Herstellung bis zur Abgabe an den Verbraucher sicherzustellen.
Nach dieser Verordnung müssen die Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass die ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittel die einschlägigen Hygienevorschriften erfüllen.
Alle Lebensmittelunternehmen, also auch die landwirtschaftlichen Betriebe, unterliegen dem EU-Hygienerecht und haben auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen einschließlich der Primärproduktion dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sind. Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten dann als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr aufgrund von Verunreinigung oder Verderb ungeeignet sind.
Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmen, die in der Primärproduktion tätig sind, haben die allgemeinen Hygienevorschriften (Gute Hygienepraxis) des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zu erfüllen, die insbesondere den Schutz der Primärerzeugnisse vor Kontaminationen und Schadstoffrückständen sicherstellen sollen.Dieser Verantwortung müssen die Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer (mit Ausnahme der Primärproduktion) durch betriebliche Eigenkontrollen nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Points = Gefährdungsanalyse und kritische Lenkungspunkte) nachkommen.
Für Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer, die auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln tätig sind, gelten die allgemeinen Hygienevorschriften des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, z. B. Anforderungen an Betriebsstätten, Räume, Beförderung, Wasserversorgung, Personalhygiene etc. Außerdem ist die Schulung des mit Primär- und Verarbeitungserzeugnissen umgehenden Personals bezüglich Gesundheitsrisiken und in Fragen der Lebensmittelhygiene vorgeschrieben, bis hin zur Vermittlung spezieller Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln (siehe hierzu Anlage 1 zu § 4 der LMHV). Je nach Art, Umfang und Abgabeweg von Lebensmitteln unterliegen Lebensmittelbetriebe einer Registrierungs- oder Zulassungpflicht.
Wenn Lebensmittel tierischen Ursprungs produziert, verarbeitet oder vertrieben werden, gelten zusätzlich die spezifischen Hygieneanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, sind verpflichtet, auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 auch in Verbindung mit der nationalen Tier-LMHV eine Zulassung zu beantragen. Die Zulassung ist grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass die betreffenden Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Betriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist:
  • Betriebsspiegel entsprechend der Mustervorlagen,
  • Entwurf eines maßstabsgetreuen Betriebsplanes mit Material- sowie Personalfluss und
  • Nachweis über die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers, normalerweise in Form eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus nicht zugelassenen Betrieben ist auf genau definierte Ausnahmefälle beschränkt. Bei den Zulassungsanforderungen bestehen dabei Ermessensspielräume für die zuständige Behörde, durch die den individuellen Gegebenheiten des zuzulassenden Betriebs, insbesondere bei handwerklich strukturierten Betrieben, im jeweiligen Einzelfall Rechnung getragen werden kann.
Die Verordnung(EG) Nr. 852/2004 und Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gelten nicht für die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch Erzeuger an Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte, die die Erzeugnisse unmittelbar an Endverbraucher abgeben. Für die direkte Abgabe von kleinen Mengen von Primärerzeugnissen, kleinen Mengen von Fleisch von Geflügel und Hasentieren oder kleiner Mengen von Wild oder Wildfleisch direkt an Endverbraucher sind entsprechende Anforderungen in der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung und der nationalen Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung festgelegt.

Anforderungen an die Direktvermarktung

Direktvermarkter sind Lebensmittelunternehmer im Sinne des Lebensmittelhygienerechts und müssen dafür Sorge tragen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel die jeweils anwendbaren Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen.

Welche Hygiene-Verordnungen sind für Direktvermarkter wichtig?

Grundsätzlich sind Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 auch in Verbindung mit der nationalen Tier-LMHV verpflichtet, eine Zulassung zu beantragen. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus nicht zugelassenen Betrieben ist auf genau definierte Ausnahmefälle beschränkt. Direktvermarktende Betriebe fallen unter die Zulassungspflicht, sofern sie nicht die Definition eines Betriebs des Einzelhandels erfüllen oder wenn sie als Betrieb des Einzelhandels
  • tierische Produkte (Fleisch, Geflügel- und Hasenfleisch, Milch, Eier, Fische, Honig…) verarbeiten und mehr als ein Drittel ihrer Produktionsmenge an andere Betriebe des Einzelhandels (inklusiv zum Beispiel Großküchen, Gastronomie und andere Direktvermarkter) abgeben. Die Marktstandumsätze außerhalb der Betriebsstätte sind nicht mit in dieses Drittel der Umsätze mit anderen Einzelhändlern einzubeziehen. Die Zulassung wird ebenfalls erforderlich bei Abgabe dieser Erzeugnisse an andere Betriebe, wenn diese außerhalb eines Absatzradius von 100 Kilometern liegen.
  • Tiere mit rotem Fleisch (zum Beispiel Schweine, Rinder) in hofeigenen Schlachtstätten oder Schlachträumen schlachten. Schlachtstätten für Geflügel und Hasentiere sind hiervon unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.
Weitere Informationen bieten die „Grundsätzlichen Ausführungen zu Anforderungen an die Zulassung von Betrieben“ der Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (AFFL) der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAV): Grundsätzliche Ausführungen der Projektgruppe "Erarbeitung risikobasierter Anforderungen an die Zulassung von Betrieben"

Welche direktvermarktenden Betriebe unterliegen der Registrierungspflicht?

Betriebe mit folgenden Produktionsverfahren bedürfen nur einer Registrierung, jedoch keiner Zulassung:
  • Betriebe in der Primärproduktion ohne Direktvermarktung, sofern es sich um Lebensmittelunternehmen handelt;
  • Betriebe mit hofeigener Verarbeitung pflanzlicher Lebensmittel (Getreide, Mehl, Kartoffeln, Gemüse,…), auch in Verbindung mit der Verarbeitung bereits verarbeiteter tierischer Lebensmittel (Teigtaschen mit Schinken,… );
  • Betriebe mit hofeigener Verarbeitung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, wenn sie ihre Eigenproduktion an Ort und Stelle an den Endverbraucher verkaufen bzw. maximal ein Drittel ihrer Produktion an andere Betriebe des Einzelhandels (inklusiv zum Beispiel Großküchen) in "nebensächlicher Tätigkeit auf lokaler Ebene" abgeben, wobei "lokal" hier großzügig auf einen Umkreis von nicht mehr als 100 km definiert ist;
  • Betriebe bei Abgabe kleiner Mengen von Fleisch von Geflügel und Hasentieren, das im landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet worden ist, direkt an Verbraucher oder an örtliche Einzelhandelsbetriebe (inklusiv zum Beispiel Großküchen). Als kleine Menge gilt Fleisch von jährlich nicht mehr als insgesamt 10.000 Stück Geflügel oder Hasentieren.
Die direktvermarktenden Betriebe, die der Registrierung, aber nicht der Zulassung bedürfen, haben die allgemeinen Hygienevorschriften zu erfüllen, die insbesondere im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene oder in der schon erwähnten nationalen LMHV und LMHV-Tier festgelegt sind, jedoch nicht die für zugelassene Betriebe zusätzlich geltenden spezifischen Hygieneanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004.

Welche Betriebe unterliegen weder der Zulassungs- noch der Registrierungspflicht?

  • Pflanzliche Primärerzeugnisse und Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs; Sprossen erzeugende Betriebe, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 852/2004 fallen, unterliegen jedoch der Zulassungspflicht nach der Verordnung (EU) 210/2013,
  • Honig,
  • Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen,
  • lebende, frische oder zubereitete Fischereierzeugnisse, deren Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde
  • sowie frischen Muscheln
bei direkter Abgabe an Verbraucher in haushaltsüblichen Mengen, bei Abgabe an Betriebe des Einzelhandels (inklusiv zum Beispiel Großküchen) in Mengen, die der für den jeweiligen Betrieb tagesüblichen Abgaben an Verbraucher entsprechen,
Für die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen gelten die Anforderungen der nationalen LMHV, für die Abgabe von kleinen Mengen an Fischereierzeugnissen, Muscheln, Eiern, frischem Geflügel- und Hasenfleisch und erlegtem Wild zusätzlich auch die Anforderungen der LMHV-Tier.
Weitergehende Informationen zu den im Einzelfall vorliegenden Voraussetzungen und Anforderungen sind bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden oder Veterinärämtern zu erfragen.

Schlachtbetriebe: Auch Kleinstbetriebe benötigen Zulassung

Alle Schlachtbetriebe sind zulassungspflichtig. Dies gilt auch für kleine selbstschlachtende Metzgereien oder Direktvermarkter, die selbst schlachten. Die Zulassungsanforderungen des EU-Lebensmittelhygienerechts sehen keine starren und detaillierten Vorgaben vor, sondern sind so flexibel formuliert, dass die individuelle Situation auch kleiner und kleinster Schlachtbetriebe angemessen berücksichtigt werden kann. Aus ihnen ergeben sich für die Zulassungsbehörden Ermessensspielräume, durch die den individuellen Gegebenheiten des zuzulassenden Betriebs, insbesondere bei handwerklich strukturierten Betrieben Rechnung getragen werden kann. Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene stehen den Zulassungsbehörden zudem Auslegungshinweise für die Zulassungsanforderungen zur Verfügung, um einzelfallbezogene und die besondere Situation kleiner und mittlerer Betriebe angemessen berücksichtigende Lösungen zu finden.

Anforderungen an die Abgabe von Lebensmitteln im Einzelhandel

Auch im Einzelhandel obliegt den Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmern die Verantwortung, dass die ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittel die einschlägigen Hygienevorschriften erfüllen und u.a. vor Kontamination geschützt werden.
Bei unverpackten Lebensmitteln, die ohne vorheriges Waschen, Schälen oder Erhitzen verzehrt werden, z.B. Backwaren, muss diese Sorgfaltspflicht besonders beachtet werden. Mögliche Maßnahmen des Personals in Einzelhandelsgeschäften, z.B. Bäckereien, können beispielsweise. das Tragen von Handschuhen oder Kopfbedeckungen oder die Verwendung von Gebäckzangen sein, um die nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln zu vermeiden.
Spezielle gesetzliche Einzelregelungen, die dem Verkaufspersonal in Einzelhandelsgeschäften z.B. das Tragen von Handschuhen oder Kopfbedeckungen vorschreiben würden, sind vom Gesetzgeber jedoch absichtlich nicht erlassen worden, weil der Erlass derartige Detailregelungen nicht mehr der Konzeption des neuen EU-Lebensmittelhygienerechts entspricht, das sich am Ziel der Lebensmittelsicherheit orientiert und von Detailvorgaben weitgehend absieht,. Im Einzelfall ist es Aufgabe der für den Vollzug der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde, im Dialog mit den Beteiligten zu entscheiden, welche konkrete Maßnahme angemessen ist.
Das oben Gesagte gilt sinngemäß für Einzelhandelsgeschäfte aller Art, also z.B. auch bei der Abgabe von Salat oder Gemüse im Supermarkt. Mit Blick auf die unternehmerische Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz der Lebensmittel vor Kontaminationen kommt dem Hygienebewusstsein und dem entsprechenden Verhalten aller beim Umgang mit Lebensmitteln und dem Lebensmittelverkehr Beteiligten einschließlich des Verkaufspersonals im Lebensmitteleinzelhandel ausschlaggebende Bedeutung zu.
Bei Obst und Gemüse, z.B. Salat oder anderen Gemüsesorten, die ohne vorheriges Schälen oder Erhitzen roh verzehrt werden, muss hierauf besonders geachtet werden.
Stand:
23.05.2018
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Mittwoch, 25. April 2018

BUDDELITH - Machen Sie mit!






Wichtige Gründe für eine
Ausleitungstherapie

Für wen kommt eine Ausleitungstherapie in Betracht und wann ist sie sinnvoll? Grundsätzlich gilt zunächst, dass wir Tag für Tag zahlreichen gesundheitsschädlichen Substanzen ausgesetzt sind. Die Liste infrage kommender Noxen ist lang und verdeutlicht, dass man nicht allen ausweichen kann, wie der folgende Überblick zeigt:

• Ernährung: 
Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker wie Glutamat und Farbstoffe in Fertiggerichten, künstliche Aromen, Wachstumshormone sowie Antibiotika und auch sonstige Arzneimittelrückstände im Fleisch, Schwermetalle im Fisch, Pestizide und Insektizide im Gemüse, Süßstoffe und versteckte Zucker in zahlreichen Lebensmitteln, Bisphenol A und Phthalate in plastikverpackten Lebensmitteln, Kaffee, Alkohol, Tabak, Medikamente u. v. m.

• Kosmetika: 
Weichmacher, Aluminium und PEG-Derivate (Deodorants)

• Belastungen des Mund- und Rachenraums:
Parodontitis, wurzelgefüllte Zähne, tote Zähne, verschiedene Füllungen, unterschiedliche Metalle (Wechselstrom), mangelnde Mundhygiene, chronische Entzündungen (Parodontitis, Sinusitis, Tonsillitis)

• Häusliches Umfeld: Bodenbelag (Teppich, Laminat, Klebstoffe), Möbel, Anstriche, Milbenkot, Schimmel, Strahlenbelastung (Sendemasten, W-LAN, DECTTelefone)

• Berufliches Umfeld:
Tonerstaub von Druckern
im Büro

• Umweltgifte: 
Nitrat durch Gülle im Grundwasser, Abgase, Strahlenbelastungen. Genauso breit gefächert wie die Quellen möglicher Schadstoffe sind die Symptome, die auf eine Schadstoffbelastung des Körpers hinweisen können, wie z. B.:
• erhöhte Infektanfälligkeit
• Müdigkeit
• Erschöpfung
• Appetitlosigkeit
• Libidoverlust
• Nervosität
• Gereiztheit
• Ekzeme
• Allergien
• Schlafstörungen
• Schmerzzustände unklarer Ursache
• Konzentrationsmängel usw.

Das System der Grundregulation
Unwohlsein, Leistungsmangel, lnfektanfälligkeit, rasche Ermüdbarkeit und andere Symptome treten bei vielen Menschen auf und veranlassen sie, medizinische Hilfe einzuholen. Die Anamnese, körperliche Untersuchung oder Bestimmung der Blutlaborwerte zeigen dabei oft keinen pathologischen Befund, ebenso wie UltraschaIluntersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Computer und Kernspintomographie, Magen- und Darmspiegelungen und andere
Verfahren bei funktionellen Beschwerden meist keinen pathologischen Befund ergeben.
Auch chronische Erkrankungen sind in den seltensten Fällen auf linear-kausale Zusammenhänge
zurückzuführen. Vielmehr handelt es sich dabei sowohl in der Pathogenese als auch in der Therapie um ein multidimensionaIes Geschehen, denn biologische Systeme zeigen keine Linearität, sondern sind hoch vernetzt und unterliegen einem biologischen Fließgleichgewicht.
Die Wiener Schule um Prof. Pischinger hat nachgewiesen, dass das Mesenchym, das sogenannte Bindegewebsorgan, als eine der wichtigsten Funktionseinheiten Aufgaben zu erfüllen hat, die den gesamten Stoffaustausch
zwischen Blut und Parenchymzellen beinhalten. Man spricht von der
Transitstrecke oder dem „kolloidalen Strombett der Säfte“. Hier finden Aufbau, Einbau
und Ausleitung – also die gesamte Grundregulation– statt (Pischinger 1990).

Entscheidend für Gesundheit und Krankheit
ist der Zustand des Systems der Grundregulation.
Darunter versteht man die Funktionseinheit
der Gefäßendstrombahnen, der Endothelzellen
und der vegetativ-nervalen Endformationen.



Nach Pischinger ist das gemeinsame Wirk- und Informationsfeld dieser Trias die extrazelluläre Flüssigkeit. Daran angeschlossen sind Lymphgefäße und Lymphorgane. Die extrazelluläre Flüssigkeit ernährt die Zellen und entsorgt die Abfallprodukte. Sie reguliert das „Zelle-Milieu-System“ und steht gleichzeitig im Zentrum aller Entzündungs- und Abwehrvorgänge.

Die sich im Extrazellulärraum befindende Grundsubstanz ist über die Kapillaren an das Hormonsystem und über die in ihr endenden peripheren vegetativen Nervenfasern an das Zentralnervensystem angeschlossen.
Beide Systeme sind im Gehirnstamm miteinander verbunden. Deshalb können über eine Therapie des Extrazellulärraumes auch die übergeordneten Regelzentren behandelt werden.

Die Bedeutung der sogenannten Transitstrecke

Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der sog. Transitstrecke zu:
Biochemisch besteht die Grundsubstanz aus einem Maschenwerk an hochpolymeren Zucker- und Proteinkomplexen. Diese bilden ein Molekularsieb, durch das der Sauerstoff und Nährstoffe zur Zelle hindurch wandern und im Gegenzug Endprodukte des Zellstoffwechsels abtransportiert werden.

Dieses Molekularsieb wurde von Pischinger „Transitstrecke“ genannt. Hier entscheidet sich, welche Stoffe an die Zelle herangetragen und welche Stoffe ausgeschieden werden.

Moleküle ab einer bestimmten Größe oder elektrischen Ladung können das Molekularsieb nicht mehr passieren. Es kommt zu einer Störung des dort herrschenden empfindlichen elektrostatischen Grundtonus, der mit   Potentialschwankungen auf jede Veränderung in der Grundsubstanz reagiert. Diese Potentialschwankungen übertragen sich auf die Zellmembran und können in der Zelle diverse Reaktionen auslösen, z. B. pathologische Enzymreaktionen. Diese wiederum setzen Transskriptionen entsprechender DNSAbschnitte in Gang. Dies kann Startsignal für die Entstehung einer Krankheit sein.

Maßnahmen zur
Stoffwechselregeneration



Die Wiederherstellung der Grundregulation
Von der intakten Funktion des Systems der Grundregulation sind alle Organzellen abhängig. Erkrankungen entstehen durch Überlastungen und Dysfunktionen dieses den ganzen Körper durchziehenden Systems.
Endogene Toxine, z. B. aufgrund jahrelanger Fehlernährung oder ungenügender Trinkmenge, und Schadstoffe aus der Umwelt sammeln sich in der Grundsubstanz und werden dadurch für Organzellen und Regelzentren pathologisch informativ. Allein in Nahrungsmitteln sind derzeit mehr als tausend künstliche Moleküle in Anwendung.
Dazu kommen Ausgasungen aus Lacken, Kunstbelägen usw. Auch psychischer Stress führt zu einer Erhöhung der Radikal-Ionen im Extrazellulärraum. Irgendwann sind die Kompensationsmechanismen des Systems der Grundregulation überfordert, was Erkrankungen zur Folge hat.

Eine Therapie der Grundsubstanz arbeitet
stets über eine Aktivierung der Leukozyten
und die Steigerung der physiologischen Lyse.

Dabei wird eine enorme Vielzahl von Zytokinen und Gewebshormonen freigesetzt. Sie sind in hervorragender Weise geeignet, das stark vernetzte System der Grundsubstanz in vielfacher Hinsicht anzuregen. Diese Anregung
erfolgt unspezifisch. Ein solcher Reinigungsprozess der Grundsubstanz regt die Selbstheilungskräfte des Organismus an. Er ist Dreh- und Angelpunkt aller Naturheilverfahren und regulationsmedizinischer Maßnahmen.
Viele chronische Krankheiten, z. B. vegetative Dysregulationen, Multiple Sklerose, Colitis ulcerosa, Erkrankungen des
rheumatischen Formenkreises und zahlreiche maligne Prozesse, gelten schulmedizinisch als schwer behandelbar. Eine Therapie des Grundsystems macht auch diese schwierigen Krankheitsbilder wieder einer Behandlung zugängig. Außerdem stellt die Entgiftung die effektivste Art der Gesundheitsvorsorge dar. Insbesondere funktionelle Beschwerden lassen sich kaum in Laborwerten abbilden, sondern bedürfen ganzheitlicheren Diagnosemethoden. Hier haben sich die lrisdiagnostik und die BE-T-A (Bio-Elektrische- Terrain-Analyse) nach Prof. Vincent, insbesondere bei der Darstellung der Einzelfälle, letztere auch in der Gruppenauswertung, bewährt.
Ganzheitliche Therapie zur Regeneration
Vielen chronischen Krankheiten liegen eine Reihe erkennbarer und immer wiederkehrender Ursachen zugrunde. Da die unser Leben kontrollierenden Systeme alle miteinander vernetzt sind und sich gegenseitig beeinflussen, ist der Zustand der Grundregulation ganz entscheidend für die Gesundheit oder Krankheit. Sie nährt die Zellen und entsorgt die Abfallprodukte. Sie reguliert das „Zelle-Milieu-System“, steht im Zentrum aller Entzündungs- und Abwehrvorgänge
und ist somit an fast allen Krankheiten beteiligt. Will man also erfolgreich Krankheiten heilen, dann muss die Regeneration dieses Systems von Anfang an im Fokus stehen.

Grundregulation heißt: Alle Zellen des Organismus
funktionieren exakt aufeinander abgestimmt,
und zwar in der Weise, dass sowohl
die einzelne Zelle als auch der Gesamtorganismus
Grundfunktionen des Gesamtsystems
gewährleisten können.

Auf der Ebene des Stoffwechsels beginnt hier die ganzheitliche Therapie. Sechs Schritte sind hierzu erforderlich:
• Mobilisieren und Neutralisieren abgelagerter Säuren mit basischen Mineralstoffen
• Fördern der Ausscheidung der Säureschlacken
• Unterstützen der Neutralisierungs- und Ausscheidungsvorgänge und Stabilisieren
des Stoffwechsels mit Zeolithen (vulkanische Mineralstoffe)
• Sanieren und Stärken der Darmflora mit Probiotika und probiotischen Bakterienkulturen
• Nahrungsergänzung mit Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und sekundären Pflanzenstoffen
• Eliminierung von Umweltgiften mit Chelaten Reaktionsblockaden entstehen häufig durch allopathische Medikamente. Dass viele allopathische Medikamente eine veränderte Reaktion im Körper hervorrufen, ist vielfach belegt. Antibiotika, Cortison und Antirheumatika sind ja auch keine Heilmittel, sondern symptomatische Medikamente.
Sie unterdrücken, verlagern oder verschleiern Symptome. Man erkennt dies unter anderem auch daran, dass sich
Krankheiten oder Symptome während einer solchen Behandlung andere Wege suchen oder durch die Nebenwirkungen der Allopathika neue Erkrankungen hervorgerufen werden, wie zum Beispiel Akne, Osteoporose oder Magengeschwüre etc. des Körpers, sich von Giften zu befreien.
Schmerzen entstehen meist dort, wo es zu einer krankhaften Übersäuerung des Gewebes kommt. Die Beseitigung beziehungsweise Unterdrückung solcher Selbstheilmechanismen ist nicht immer richtig, sondern kann sogar langfristig zu ernsthaften Erkrankungen führen. Wie kann man den Körper also bei der Entgiftung unterstützen?
Durch die Entgiftungsverfahren, die man der Natur einfach abgeschaut hat, unterstützt man die Selbstregulierungsmechanismen.
Die Ableitung der Toxine erfolgt von innen nach außen von den edlen zu den unedlen
Organen.
Störung der Selbstregulierung und des Zellstoffwechsels durch Toxine
Unsere Selbstregulationsmechanismen können durch Umweltgifte so blockiert werden, dass keine entsprechenden Reaktionen mehr erfolgen können. Umweltgifte stören den Zellstoffwechsel und die interzelluläre Kommunikation. Die Selbstheilungskräfte sind dann nur noch bedingt vorhanden, was besonders für eine biologische Behandlung problematisch sein kann. Eine Entgiftungstherapie besteht aus einer Reihe ganz unterschiedlicher Stoffe wie Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Phytotherapeutika etc.
Naturheilkundliche Hilfe zur Entgiftung
des Körpers
Nicht immer bedarf der Körper einer Hilfe zur Entgiftung. Sofern die Entgiftungsorgane nicht zu sehr geschwächt sind, zum Beispiel durch Infektionen, Alterungsprozesse und Krebswachstum, kann er die Entgiftungsfunktion selbst übernehmen. Die Entgiftung erfolgt vor allem an den Grenzflächen des Körpers und ruft auch dort wegen der zu hohen
Konzentration von Giften häufig Krankheitssymptome hervor, zum Beispiel Blasen- , Nierenkrebs, Prostatavergrößerung etc. Im Sinne der Humoralmedizin sind zum Beispiel Schwitzen, Erbrechen, Durchfall, Entzündungen und Hautveränderungen.
Besonders „edel“ sind die inneren Organe, vor allem Gehirn, Leber, Pankreas, Lunge, Niere und Herz. „Unedel“ sind
dagegen Schleimhaut, Darm, Blase und Haut, also die Grenzflächen des Körpers. Besonders dort aber entstehen durch Kumulation von Umweltgiften zahlreiche chronische Krankheiten, zum Beispiel Mykosen, Allergien oder Krebs. Giftstoffe werden hier besonders abgelagert und nicht immer vollständig ausgeschieden. Es hat sich in der Praxis gezeigt,
dass durch eine Anregung der körpereigenen Ausscheidungsvorgänge, besonders von Leber, Pankreas, Darm und Niere, die endogene Toxinausleitung effektiv unterstützt werden kann. Bewährt hat sich die Drainageüber die Leber, das Pankreas, den Darm und
den Harntrakt. Traditionell nutzt man Heilpflanzen, Cholagoga, Laxantien, Diuretika, Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien.
Diesem alten Wissen über die Notwendigkeit einer konsequenten Entgiftung wird von der Schulmedizin sehr oft misstraut. Dabei bestätigen „wissenschaftliche“ Untersuchungen
meist die traditionellen Erfahrungen.
Schwermetalle als Störfaktor der
Grundregulation
Ein schwerwiegender Störfaktor in der Grundsubstanz sind Schwermetalle und falsch eingelagerte Metalle.
Der daraus resultierende Energieverlust der Körperzellen führt zu fortschreitender Zellalterung und Funktionseinbuße
der Einzelzelle. Darüber hinaus können freie Radikale auch die Zellkern-DNA und die Funktion von Reparaturenzymen schädigen und so zur Fortentwicklung der Zellschädigung beitragen. Das intensive Einwirken von Schwermetallen und freien Radikalen kann zur Schädigung ganzer Organsysteme und des Gesamtorganismus führen. Je nachdem, welche Schwermetalle in welchem Organsystem eingelagert werden und wie schnell die lokalen und systemischen
antioxidativen Abwehrprozesse
beigemessen werden. Dies gilt sowohl aus
therapeutisch-kausalen als auch aus prophylaktischen
Überlegungen heraus.
Gefahren durch Schwermetalle für den kindlichen Organismus
Unter den Umweltgiften nehmen die Schwermetalle insofern eine besondere Position ein, als sie den Menschen bereits im Mutterleib schädigen können. Ausschlaggebend ist dabei nicht ob, sondern wie viele Schwermetalle täglich aufgenommen werden. Werden Kinder bereits durch Schwermetalle, Chemikalien und Pestizide überfordert, so kann dies auf lange Sicht unabsehbare und Kupfer. Diese produzieren freie Radikale, die wiederum eine Kettenreaktion an
pathologischen Prozessen nach sich ziehen können. Bereits Harman hat 1956 die Entstehung freier Radikale als wesentliche Ursache für Alterungsprozesse im Körper verantwortlich gemacht. Harman sagte, die Lebensspanne eines Organismus könnte verlängert werden durch die Einschränkung der Entstehung freier Radikale oder durch die Erhöhung antioxidativer Abwehrprozesse. Sind die antioxidativen Abwehrprozesse überfordert, so stören die Schwermetalle
die Grundregulation. Die von ihnen gebildeten freien Radikale schädigen die Mitochondrien-DNA, was zu einer verringerten ATP-Synthese und zu einer Beeinüberfordert werden, können verschiedenste Beschwerdebilder und Krankheiten resultieren. Entscheidend ist dabei auch der Einfluss weiterer pathogenetischer Faktoren auf lokaler und systemischer Ebene.
Selbst die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass Schwermetalle ein Hauptfaktor bei der Entstehung von Krankheiten sind. Dazu zählen Durchblutungsstörungen, Krebserkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems, Autoimmunkrankheiten sowie Schädigungen von Ungeborenen.

ln einer ursächlich orientierten Heilkunde
sollte der Diagnose und Entgiftung von
Schwermetallen eine besondere Bedeutung
Folgen haben. Amerikanische Wissenschaftler gaben im Jahr 2000 bekannt, dass Krebsfälle bei Kindern unter 15 Jahren in den USAseit 1975 um über 30 Prozent angestiegen sind. Dafür verantwortlich gemacht wurde ein „gefährlicher Cocktail aus Umweltschadstoffen“. Die Prognose für die Zukunft sieht aufgrund mangelnder Konsequenzen noch
schlechter aus. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht in ihrem aktuellen Welt- Krebs-Bericht davon aus, dass bis zum Jahr 2020 die Krebserkrankungen weiter zunehmen werden. Anhand dieser Zahlen, die ähnlich auch für andere Zivilisationskrankheiten gelten, wird deutlich, welch wichtige Rolle eine möglichst frühzeitige Prävention spielen
sollte.

Wenn Kinder bereits Schwermetalle und andere Umweltschadstoffe aufnehmen, so steigt ihr Risiko, im Laufe ihres
Lebens daran zu erkranken. Zu den Krankheiten, die durch eine chronische Schwermetallbelastung verursacht, mit ausgelöst oder verstärkt werden können, zählen neben den Krebserkrankungen auch Bluthochdruck, Diabetes, Demenz, Allergien und viele weitere chronische Krankheiten.
Präventive Maßnahmen
Wenn man aus toxikologischer Sicht die Umweltbelastungen vor 60-70 Jahren mit den heutigen vergleicht, so ist der Unterschied für jedermann deutlich: Ein kindlicher Organismus ist heutzutage viel mehr Chemikalien und Schadstoffen ausgesetzt. Wer dies unter dem Gesichtspunkt der Prävention betrachtet und aktiv werden will, der benötigt einfache, bewährte und nebenwirkungsarme Konzepte, um der Schadstoffbelastung im Kindesalter entgegenzutreten. Liegen
Krankheiten vor, die auf therapiebedürftigen Schwermetallbelastungen beruhen, so kann man bereits im Kindesalter mit Chelatbildnern arbeiten. Diese Behandlung sollte von darin ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. Liegt eine unterschwellige Schwermetallbelastung vor, die noch zu keinen sicht- und messbaren Beschwerden geführt hat, so kann die Ausscheidung von Schwermetallen durch die Unterstützung der Entgiftungsorgane gezielt gefördert werden. Wie an Einzelfällen gezeigt werden konnte, ist das sogenannte PHÖNIX Ausleitungskonzept dazu in der Lage, die Ausscheidung
von potentiell toxischen Metallen zu erhöhen (vgl. Kasten). Dies macht dieses bewährte Therapiekonzept zu einem
wertvollen Werkzeug in der Prävention von Metallbelastungen im Kindesalter.
Ausleitung und Entgiftung bei
Allergien
Allergische Reaktionen oder diagnostisch als Dispositionslage erkennbare „schlafende“ Überempfindlichkeitsmuster sind in der täglichen Praxis sehr häufig und in den letzten zwei Jahrzehnten mit zunehmender Tendenz beschrieben. Bei einer Allergie liegt eine veränderte Reaktionslage des Organismus gegenüber bestimmten Antigenen vor, indem er auf diese Stoffe unter normalen Bedingungen mit überschießenden Gegenmaßnahmen antwortet. Allergien sind in verschiedene Typen eingeteilt sowie in unterschiedlich ernst zu nehmende Symptomkomplexe, welche von mäßig unangenehm
bis zu lebensgefährlich eingestuft werden. Diese Reaktionslagen sind variabel, und der Organismus kann sich neue
Allergene suchen. Als Basis der Therapie bei Allergien dient die vorherige Entgiftung und Ausleitung, bevor unterschiedliche Verfahren angewendet werden, die sich primär gegen die allergische Reaktionslage richten.
Abschließende Betrachtung
Für viele Menschen ist die Fastenzeit zur Vorbereitung auf Ostern ein günstiger Zeitpunkt, das eigene Ernährungs- und Genussverhalten zu hinterfragen und ggf. Verzicht zu üben:
kein Alkohol, keine Süßigkeiten, weniger Zigaretten usw. In der Zeit können Therapeuten ihre Patienten häufig auch von den Vorzügen einer individuell abgestimmten Ausleitungstherapie überzeugen. Grundsätzlich macht eine Entgiftungstherapie aus Sicht vieler Patienten zwar auch zu anderen Zeitpunkten Sinn: etwa im Herbst zur Stärkung der Abwehrkräfte, im Anschluss an eine Antibiotika- Behandlung, begleitend zu einer Zahnsanierung oder nach einer Chemotherapie. Bei manchen Fastenwilligen ist die Motivation während dieser Zeit aber besonders hoch.
Dazu gehört auch und vor allem, vorab zu klären, welche Organe bzw. Systeme zur verstärkten Entgiftung animiert werden sollen.
Grundsätzliche entgiftende Wirkung besitzen zwar Leber, Niere, Lungen, Darm, Haut, Blut und Lymphe. Doch nicht bei jedem Patienten wäre das anzuraten. Leidet etwa jemand bereits unter einer Akne, sollte man die Rolle der Haut als Entgiftungsorgan relativieren bzw. gar nicht über die Haut entgiften, damit es nicht noch zu zusätzlichen
Hautunreinheiten kommt. Neben den bereits erwähnten Hautunreinheiten kommen
des Weiteren Körperausdünstungen, Kopfdruck, Müdigkeit sowie Veränderungen von Stuhl- und Urinbeschaffenheit als nicht immer vermeidbare Begleiterscheinungen einer Ausleitung in Betracht. Nicht zuletzt, um diese kontrollieren und möglichst gering halten zu können, gehört eine Ausleitung in die Hand erfahrener Heilpraktiker oder naturheilkundlich
arbeitender Ärzte, die ein konkretes Medikamenten-Einnahmeschema erstellen: unter Berücksichtigung aller hineinspielenden Faktoren.




VORSICHT!

Leider bestätigen sich die Vermutungen einiger Kunden, die sich auf die Wirkung von Zeolith verlassen und ihrem Lieferanten vertrauen.

Es tauchen immer mehr Proben auf, die mit CaO verschnitten sind, d. h. der Gehalt an KLINOPTILOLITH wurde mit minderwertigem Kalkstein herabgesetzt. Das ist eine große Schweinerei und Betrug!

Natürlich gehört CaO zum Zeolith, aber nur in geringen Anteilen. Sehen Sie sich unser Datenblatt an. Der hier festgestellte Anteil ist normal und vertretbar. Ein höherer Anteil geht in Richtung PORTLAND-Zement!






Dienstag, 10. Mai 2016

Endlich wieder Pferdefutter! In gewohnter Qualität! Entgiften Sie Ihr Pferd, es dankt es Ihnen.

Hier erhätlich.




Wieder im Rennen

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