Mittwoch, 8. August 2018
Donnerstag, 5. Juli 2018
Mittwoch, 4. Juli 2018
Magen und Darmbeschwerden? Das muss nicht sein!
Was ist Klino-Vital?
Klino-Vital besteht zu 100% aus dem
natürlichen Mineral Zeolith, vulkanischen Ursprungs. Klino-Vital zeichnet sich
durch seinen einzigartigen, wabenähnlichen Kristallaufbau aus, der sogenannten
Käfigstruktur - welche ihm die Ionenaustauschfähigkeit verleiht. Durch diese Käfigstruktur
werden Schadstoffe im Magen-Darm-Trakt sowie der Leber gebunden und aus dem
Körper abtransportiert.
Darüber
hinaus ist die Oberfläche der Kristalle mit negativen Teilchen besetzt. Diese
negativen Teilchen neutralisieren die positiven Ladungen der sogenannten
“Freien Radikale“. „Freie Radikale“
sind instabile Reaktionsprodukte aus der Zellatmung und verteilen sich durch
die Atmung im ganzen Körper. Freie Radikale spielen eine entscheidende Rolle
bei der Entstehung von Herz- und
Krebserkrankungen und bei dem menschlichen Alterungsprozess. Klino-Vital ist keine Medizin sondern ein
natürliches Mineralprodukt und somit garantiert frei von: Weizen, Gluten, Milchprodukten (Laktose), Zucker,
Farbstoffen, Stärke, Aromastoffen, Konservierungsmitteln, aktiver Hefe. Für
Vegetarier und Veganer geeignet.
Was sind die Anwendungsgebiete von Klino - Vital?
Magen-Darmtrakt
Eine
intakte Magen-Darmflora ist Grundvoraussetzung für ein intaktes Immunsystem. Häufige medikamentöse Behandlungen bringen zwar
Linderung, führen aber durch ihre Nebenwirkungen zur schleichenden Vergiftung
der inneren Organe. Besonders betroffen sind hier der Magen-Darmtrakt sowie Nieren und Blase als ausscheidende
Organe. Anzeichen hierfür sind Nieren
-und Blasenentzündungen, Blähungen, übermäßige Magensäureproduktion und
Gastritis. Diese entstehen u.a. durch die bakterielle Über –und Fehlbelastung
der empfindlichen Schleimhäute, insbesondere des Magen –Darmtraktes. So haben
z.B. antibiotische Behandlungen gegen Infektionen nach Operationen und
Bestrahlungstherapien den Nachteil, die empfindlichen Ephitelzellen der
Schleimhäute nachhaltig zu schädigen. Ursache für diese Schädigung sind die in
den Medikamenten enthaltenen chemischen Nebenprodukte.
Dies ist ein in der Humanmedizin hinreichend bekanntes Problem, dessen
Lösung in der Natur liegt und Klino-Vital Ihnen bietet.
Wie wird Klino-Vital hergestellt?
Um Klino-Vital erfolgreich für die
Nahrungsergänzung einzusetzen, war es notwendig, ein Verfahren zu entwickeln,
um die komplexe sowie robuste Kristallstruktur der Zeolithe aufzubrechen. Hier
wurde erfolgreich das Prinzip der Gegenstrahltechnik getestet und industriell
umgesetzt. In einer Gegenstrahlmühle werden Zeolithkristalle durch Gasstrom
teilweise auf Schallgeschwindigkeit beschleunigt und treffen aufeinander. Bei
diesem Zusammenprall zerkleinern sich die Kristalle gegenseitig. Durch dieses
Zerkleinerungsverfahren werden die Kristalle soweit verkleinert, dass die
Kristallstruktur aufbricht, die Oberflächenstruktur vergrößert wird und die
Kristalle Schadstoffe im Körper binden können. Ein Teil der konkurrierenden
Produkte verzichten auf diese Technik um ihre Produkte kostengünstiger anbieten
zu können.
Wie wirkt Klino-Vital im Körper?
Klino-Vital ist durch seine
molekulare Struktur nicht nur in der Lage, im Magen –Darmtrakt Schadstoffe,
Arzneimittelrückstände und krankmachende Keime zu binden, sondern auch aus dem Organismus abzuführen. Klino-Vital reguliert
und normalisiert somit die Magen – Darmflora und stimuliert das
Darmassoziierende Immunsystem. Die Abwehrbereitschaft des gesamten Organismus
wird gefördert.
Klino-Vital ( Zeolithe ) werden in
der Wissenschaft als so genannte „intelligente Boten“ bezeichnet. Sie sind in
der Lage, wichtige Spurenelemente zuzuführen und an den entsprechenden Stellen
freizusetzen. Im Gegenzug werden an den freien Bindungsstellen Schwermetalle
und Giftstoffe aufgenommen und abgeführt.
Klino-Vital ist aufgrund seiner hervorragenden
Wirkung auf den Organismus und seiner natürlich belassenen Spurenelemente als
Nahrungsergänzung sehr empfehlenswert.
Bei welchen Krankheitsbildern sollte eine
Behandlung mit Klino-Vital erfolgen?
1. Schwermetall - Belastung:
Giftstoffe im Körper, insbesondere
im Darm, werden gebunden und ausgeschieden, auch jene, die sich in den kleinen Krypten und Verästelungen
angesammelt haben. Zu nennen sind:
Blei, Cadmium, Quecksilber, aber auch radioaktive Substanzen, Konservierungsmittel und Farbstoffe.
2. Candida - Belastung:
Die Gruppe der Hefepilze
„Candida“, vor allem der Candida Albicans mit seinem Durchmesser von 0,01mm ist
nachgerade zu einer Volksseuche geworden. Nicht nur seine Stoffwechselprodukte belasten Millionen von
Menschen, auch seine „Nistplätze“:
·
Haut: Unter
den Achseln, in der Leistengegend, auf der Kopfhaut, am After, in den Mundwinkeln.
·
Verdauungstrakt:
Im Mund (Soor), in Zahntaschen, in Prothesen, im Rachen,
bes.
Mandeln, in der Speiseröhre, im Dünndarm.
·
Atmungsorgane: Nasenschleimhaut und Nasennebenhöhlen.
·
Geschlechtsorgane:
In Vagina und Harnröhre bei der Frau, von der Prostata bis
zum
Ende der Harnröhre beim Mann.
Zeolith
hat dann durch seine Bindungsfähigkeit an
Schadstoffe die Folgewirkung, dass sich
die Darmflora normalisiert und damit die Funktion des Immunsystems. Die Selbstheilungskräfte werden aktiviert und die Kolonisationsresistenz pathogener Erreger wird herabgesetzt. Die vielleicht fatalen
Auswirkungen von Antibiotikas können
so neutralisiert werden.
3. Übersäuerung des Körpers.
Die Protonen,
die Säurebildner, dringen bis in die letzte Körperzelle und erschweren oder verhindern sogar die verschiedensten
lebenswichtigen Stoffwechselreaktionen.
Bestimmte Eiweiße und Enzyme benötigen
einen bestimmten (hohen) PH-Wert in
ihrer unmittelbaren Umgebung, um optimal arbeiten zu können.
Das so genannte menschliche
„Puffersystem“ versucht zwar mit
aller Macht, das Absinken des PH-Wertes zu verhindern, aber gegen dauernde
Übersäuerung ist dieses System machtlos.
Die latente Azidose, das heißt eine
anhaltende Übersäuerung des menschlichen
Körpers, ist ein Risikofaktor bei der
Entstehung verschiedenster chronischer
Erkrankungen, der nicht unterschätzt werden darf!
Nicht nur falsche Essgewohnheiten
heben den Säurespiegel – auch
ungesunde geistigmentale
Lebens-Grundhaltungen. Der Volksmund sagt
nicht ohne Grund: „Ich bin sauer auf
dich.“ Ich werde tatsächlich nicht nur im
Geist, sondern in all meinen Körperzellen
sauer, wenn ich ständig auf Umstände oder Menschen oder auf die Welt allgemein „sauer“ bin.
Zeolith macht bei latenter
Azidose etwas ganz Einfaches: es
bindet die Protonen, die Urheber der
Übersäuerung (wenn man dies rein körperlich betrachtet) bereits am Entstehungsort, das heißt im Darm und
verhindert, dass der Körper übersäuert. So werden auch die besonders sauren
Krebszellen neutralisiert.
4. Osteoporose.
Wenn
sich die körpereigene Pufferkapazität mit zunehmendem Alter erschöpft, weil die latente Übersäuerung nicht
nachlässt, führt dies zu einem messbaren Anstieg der Calcium-Ausscheidung im Urin. Nach den Aussagen von Prof. Dr. K. Pavelic stammt dieses Calcium in erster Linie aus den Knochen,
weil das saure Milieu die Dichte der Knochen aufweicht. Pavelic berichtet, dass diese Vermutung in der „Framingham Osteoporosis Studie“
nachgewiesen worden ist (Essgewohnheiten und Knochendichtemessungen wurden
über Jahre hinweg kontrolliert).
5. Belastung durch „Freie Radikale“
Bei unserem körpereigenen
Stoffwechsel entsteht Energie, aber
auch eine ungute Sauerstoffverbindung: die „Freien Radikalen“. Es sind dies
hochreaktive chemische Stoffe,
welche die eigenen Körperzellen angreifen, indem sie über die Zellmembran in die Zelle dringen wollen, um diese dann zu zerstören. Als gesichert gilt die Beteiligung der Freien Radikalen bei den Krankheiten:
Arteriosklerose, grauer Star, Rheuma
(bes. chronischer Polyarthritis),
Durchblutungsstörungen des Gewebes,
Krebs. Freie Radikale werden von
Zeolithe in ihren Hohlräumen gebunden und
ausgeschieden. Die Entartung von
Zellen wird verhindert bzw. gestoppt –
mit ungeahnten Erfolgen bei vielen Betroffenen.
6. Infektionskrankheiten:
Die
anpassungs- und verwandlungsfähigen Viren, die sich in den Körperzellen versteckt halten, können mit den meisten Medikamenten,
nicht einmal von Antibiotika, erreicht werden! Das beste Medikament gegen
Infektionen aller Art ist die eigene Körperabwehr! Durch das Prinzip
des Ansaugen von Schadstoffen und
parasitärer Lebewesen durch die
Zeolithe wird die Körperabwehr innerhalb
von Wochen stärker und stärker, weil
die Abwehrzellen sich proportional zur
Schadstoffabnahme vermehren können. Die Körperabwehr wird dann mit jeder
Infektionskrankheit fertig, gleich welchen Namen sie hat! Begleitend – und das
gilt für alle Krankheitsbilder – sollte man nach Prof. Dr. Linus Pauling Vitamin C hochdosiert täglich zu sich nehmen.
7. Hautkrankheiten:
Es gilt das Prinzip: Wenn die Zahl
der Erreger im Innern des Körpers zu
groß ist entsteht ein Kipp-Effekt
und Teile der Haut verlieren ihre
schützende Funktion. Haut entzündet sich – vom Pickel bis hin zu offenen Fleischwunden. Wir alle kennen den Sammelbegriff „Neurodermitis“ -
ein medizinischer Hilflosigkeits-Begriff - der absolut nichts über die Ursachen, die hinter dem
Symptom stehen, aussagt. Es sind
meist Stoffwechselstörungen und hormonelle Fehlfunktionen, in der Regel gepaart
mit psychischer Problematik. Erfolge zeigten sich insbesonders bei Seborrhöe,
Herpes (alle Arten) und Psoriasis. Es
ergibt sich eine Verbesserung der Hautfeuchtigkeit;
die Widerstandsfähigkeit der Haut insgesamt erhöht sich.
8. Diabetes mellitus:
Diabetes ist eine
Stoffwechselerkrankung. Prof. Dr. Pavelic nennt hier eine Kombination von Zeolith, Inulin (Zichorienwurzel) und den natürlichen Enzymen Bromealin und Papain
erfolgreich.
9. Parodontose:
Sanierung von Parodontose und Beseitigung von
Mikroorganismen im Mund durch Einmassieren des Pulvers in das Zahnfleisch oder als Zahnpastazusatz. 10. Wunden und Verbrennungen:
Beschleunigter Wundheilungsverlauf
durch direktes Auftragen des Pulvers.
Umgehende Schmerzreduktion und Hautregeneration.
11. Nierenfunktion:
Sanierung von Entzündungsprozessen an Nieren.
12. Rheumatische Erkrankungen:
Sanierung von rheumatischen Erkrankungen jeder Art
einschließlich Ischias, Diskopathie,
Spondylose, Arthrose, rheumatische
Arthritis.
13. Blutgefäßsystem
Verbesserung der Venenspannung und
Absenkung der Venendurchlässigkeit, Reduzierung bis Sanierung von Ödemen,
Krampfadern, Hämorrhoiden, ausgeprägte Kapillare verschwinden.
14. Neuropsychiatrische Wirkung
Die Stimmungslage verbessert sich
signifikant. Rückgang von Schlaflosigkeit und Milderung von Depressionen.
15. Allgemein
ist zur Prophylaxe zu sagen,
dass auch der gesunde Mensch erheblich leistungsfähiger wird. Es stellt sich ein besseres
Körpergefühl ein, die Verdauung
regelt sich meisterhaft (Sodbrennen
und Magenprobleme verschwinden) und
man fühlt sich tatsächlich „entschlackt“.
Dosierung:
Tagesdosis reiner Wirkstoff (Klino-Vital
100%): Zur Prophylaxe 3g (ein gehäufter Messbecher) morgens, direkt nach dem
Aufstehen. Bei akuter Problematik 5g (zwei gestrichene Messbecher), den zweiten
Messbecher am Abend vor dem Schlafengehen.
© Dr. Wolfgang Budde,
01.03.2018
Mittwoch, 23. Mai 2018
Gutachten Tierproduktion
Ab 01.06.2018 als Gutachter tätig!
Bei Fragen, kontaktieren Sie mich.
03621/5040155
Dr. Budde
Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in Primärerzeugung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb
Die grundlegenden allgemeinen und spezifischen hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, darunter auch in Verkaufsräumen des Einzelhandels, sind in der EU- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt.
Kerngedanken des in allen Mitgliedstaaten geltenden EU-Lebensmittelhygienerechts sind unter anderem die Stärkung der Eigenverantwortung der Lebensmittelunternehmerinnen und -unternehmer für die Lebensmittelsicherheit und die Einbeziehung der gesamten Lebensmittelkette nach dem Motto "vom Stall bis auf den Tisch".
Daneben sind Regelungen in der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und der nationalen Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung (Tier-LMHV) sowie entsprechende Durchführungsregelungen zum EU-Recht zu beachten.
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist die Möglichkeit vorgesehen, dass von der Lebensmittelwirtschaft mit Unterstützung des jeweiligen Mitgliedstaates Leitlinien für eine gute Hygiene- und Verfahrenspraxis entwickelt werden, die dem einzelnen Lebensmittelunternehmen helfen sollen, die allgemeinen Hygieneziele im Betrieb besser zu erreichen. Diese Leitlinien werden von den Fachkreisen erarbeitet, von den zuständigen Behörden geprüft und sind für die Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer und die amtliche Überwachung eine abgestimmte Orientierungshilfe.
Die Vorschriften der EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) haben das Ziel, eine einwandfreie Beschaffenheit von Lebensmitteln von der Herstellung bis zur Abgabe an den Verbraucher sicherzustellen.
Nach dieser Verordnung müssen die Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass die ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittel die einschlägigen Hygienevorschriften erfüllen.
Alle Lebensmittelunternehmen, also auch die landwirtschaftlichen Betriebe, unterliegen dem EU-Hygienerecht und haben auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen einschließlich der Primärproduktion dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sind. Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten dann als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr aufgrund von Verunreinigung oder Verderb ungeeignet sind.
Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmen, die in der Primärproduktion tätig sind, haben die allgemeinen Hygienevorschriften (Gute Hygienepraxis) des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zu erfüllen, die insbesondere den Schutz der Primärerzeugnisse vor Kontaminationen und Schadstoffrückständen sicherstellen sollen.Dieser Verantwortung müssen die Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer (mit Ausnahme der Primärproduktion) durch betriebliche Eigenkontrollen nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Points = Gefährdungsanalyse und kritische Lenkungspunkte) nachkommen.
Für Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer, die auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln tätig sind, gelten die allgemeinen Hygienevorschriften des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, z. B. Anforderungen an Betriebsstätten, Räume, Beförderung, Wasserversorgung, Personalhygiene etc. Außerdem ist die Schulung des mit Primär- und Verarbeitungserzeugnissen umgehenden Personals bezüglich Gesundheitsrisiken und in Fragen der Lebensmittelhygiene vorgeschrieben, bis hin zur Vermittlung spezieller Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln (siehe hierzu Anlage 1 zu § 4 der LMHV). Je nach Art, Umfang und Abgabeweg von Lebensmitteln unterliegen Lebensmittelbetriebe einer Registrierungs- oder Zulassungpflicht.
Wenn Lebensmittel tierischen Ursprungs produziert, verarbeitet oder vertrieben werden, gelten zusätzlich die spezifischen Hygieneanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, sind verpflichtet, auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 auch in Verbindung mit der nationalen Tier-LMHV eine Zulassung zu beantragen. Die Zulassung ist grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass die betreffenden Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Betriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist:
- Betriebsspiegel entsprechend der Mustervorlagen,
- Entwurf eines maßstabsgetreuen Betriebsplanes mit Material- sowie Personalfluss und
- Nachweis über die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers, normalerweise in Form eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus nicht zugelassenen Betrieben ist auf genau definierte Ausnahmefälle beschränkt. Bei den Zulassungsanforderungen bestehen dabei Ermessensspielräume für die zuständige Behörde, durch die den individuellen Gegebenheiten des zuzulassenden Betriebs, insbesondere bei handwerklich strukturierten Betrieben, im jeweiligen Einzelfall Rechnung getragen werden kann.
Die Verordnung(EG) Nr. 852/2004 und Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gelten nicht für die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch Erzeuger an Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte, die die Erzeugnisse unmittelbar an Endverbraucher abgeben. Für die direkte Abgabe von kleinen Mengen von Primärerzeugnissen, kleinen Mengen von Fleisch von Geflügel und Hasentieren oder kleiner Mengen von Wild oder Wildfleisch direkt an Endverbraucher sind entsprechende Anforderungen in der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung und der nationalen Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung festgelegt.
Anforderungen an die Direktvermarktung
Direktvermarkter sind Lebensmittelunternehmer im Sinne des Lebensmittelhygienerechts und müssen dafür Sorge tragen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel die jeweils anwendbaren Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen.
Welche Hygiene-Verordnungen sind für Direktvermarkter wichtig?
Grundsätzlich sind Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 auch in Verbindung mit der nationalen Tier-LMHV verpflichtet, eine Zulassung zu beantragen. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus nicht zugelassenen Betrieben ist auf genau definierte Ausnahmefälle beschränkt. Direktvermarktende Betriebe fallen unter die Zulassungspflicht, sofern sie nicht die Definition eines Betriebs des Einzelhandels erfüllen oder wenn sie als Betrieb des Einzelhandels
- tierische Produkte (Fleisch, Geflügel- und Hasenfleisch, Milch, Eier, Fische, Honig…) verarbeiten und mehr als ein Drittel ihrer Produktionsmenge an andere Betriebe des Einzelhandels (inklusiv zum Beispiel Großküchen, Gastronomie und andere Direktvermarkter) abgeben. Die Marktstandumsätze außerhalb der Betriebsstätte sind nicht mit in dieses Drittel der Umsätze mit anderen Einzelhändlern einzubeziehen. Die Zulassung wird ebenfalls erforderlich bei Abgabe dieser Erzeugnisse an andere Betriebe, wenn diese außerhalb eines Absatzradius von 100 Kilometern liegen.
- Tiere mit rotem Fleisch (zum Beispiel Schweine, Rinder) in hofeigenen Schlachtstätten oder Schlachträumen schlachten. Schlachtstätten für Geflügel und Hasentiere sind hiervon unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.
Weitere Informationen bieten die „Grundsätzlichen Ausführungen zu Anforderungen an die Zulassung von Betrieben“ der Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (AFFL) der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAV): Grundsätzliche Ausführungen der Projektgruppe "Erarbeitung risikobasierter Anforderungen an die Zulassung von Betrieben"
Welche direktvermarktenden Betriebe unterliegen der Registrierungspflicht?
Betriebe mit folgenden Produktionsverfahren bedürfen nur einer Registrierung, jedoch keiner Zulassung:
- Betriebe in der Primärproduktion ohne Direktvermarktung, sofern es sich um Lebensmittelunternehmen handelt;
- Betriebe mit hofeigener Verarbeitung pflanzlicher Lebensmittel (Getreide, Mehl, Kartoffeln, Gemüse,…), auch in Verbindung mit der Verarbeitung bereits verarbeiteter tierischer Lebensmittel (Teigtaschen mit Schinken,… );
- Betriebe mit hofeigener Verarbeitung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, wenn sie ihre Eigenproduktion an Ort und Stelle an den Endverbraucher verkaufen bzw. maximal ein Drittel ihrer Produktion an andere Betriebe des Einzelhandels (inklusiv zum Beispiel Großküchen) in "nebensächlicher Tätigkeit auf lokaler Ebene" abgeben, wobei "lokal" hier großzügig auf einen Umkreis von nicht mehr als 100 km definiert ist;
- Betriebe bei Abgabe kleiner Mengen von Fleisch von Geflügel und Hasentieren, das im landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet worden ist, direkt an Verbraucher oder an örtliche Einzelhandelsbetriebe (inklusiv zum Beispiel Großküchen). Als kleine Menge gilt Fleisch von jährlich nicht mehr als insgesamt 10.000 Stück Geflügel oder Hasentieren.
Die direktvermarktenden Betriebe, die der Registrierung, aber nicht der Zulassung bedürfen, haben die allgemeinen Hygienevorschriften zu erfüllen, die insbesondere im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene oder in der schon erwähnten nationalen LMHV und LMHV-Tier festgelegt sind, jedoch nicht die für zugelassene Betriebe zusätzlich geltenden spezifischen Hygieneanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004.
Welche Betriebe unterliegen weder der Zulassungs- noch der Registrierungspflicht?
- Pflanzliche Primärerzeugnisse und Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs; Sprossen erzeugende Betriebe, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 852/2004 fallen, unterliegen jedoch der Zulassungspflicht nach der Verordnung (EU) 210/2013,
- Honig,
- Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen,
- lebende, frische oder zubereitete Fischereierzeugnisse, deren Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde
- sowie frischen Muscheln
bei direkter Abgabe an Verbraucher in haushaltsüblichen Mengen, bei Abgabe an Betriebe des Einzelhandels (inklusiv zum Beispiel Großküchen) in Mengen, die der für den jeweiligen Betrieb tagesüblichen Abgaben an Verbraucher entsprechen,
Für die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen gelten die Anforderungen der nationalen LMHV, für die Abgabe von kleinen Mengen an Fischereierzeugnissen, Muscheln, Eiern, frischem Geflügel- und Hasenfleisch und erlegtem Wild zusätzlich auch die Anforderungen der LMHV-Tier.
Weitergehende Informationen zu den im Einzelfall vorliegenden Voraussetzungen und Anforderungen sind bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden oder Veterinärämtern zu erfragen.
Schlachtbetriebe: Auch Kleinstbetriebe benötigen Zulassung
Alle Schlachtbetriebe sind zulassungspflichtig. Dies gilt auch für kleine selbstschlachtende Metzgereien oder Direktvermarkter, die selbst schlachten. Die Zulassungsanforderungen des EU-Lebensmittelhygienerechts sehen keine starren und detaillierten Vorgaben vor, sondern sind so flexibel formuliert, dass die individuelle Situation auch kleiner und kleinster Schlachtbetriebe angemessen berücksichtigt werden kann. Aus ihnen ergeben sich für die Zulassungsbehörden Ermessensspielräume, durch die den individuellen Gegebenheiten des zuzulassenden Betriebs, insbesondere bei handwerklich strukturierten Betrieben Rechnung getragen werden kann. Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene stehen den Zulassungsbehörden zudem Auslegungshinweise für die Zulassungsanforderungen zur Verfügung, um einzelfallbezogene und die besondere Situation kleiner und mittlerer Betriebe angemessen berücksichtigende Lösungen zu finden.
Anforderungen an die Abgabe von Lebensmitteln im Einzelhandel
Auch im Einzelhandel obliegt den Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmern die Verantwortung, dass die ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittel die einschlägigen Hygienevorschriften erfüllen und u.a. vor Kontamination geschützt werden.
Bei unverpackten Lebensmitteln, die ohne vorheriges Waschen, Schälen oder Erhitzen verzehrt werden, z.B. Backwaren, muss diese Sorgfaltspflicht besonders beachtet werden. Mögliche Maßnahmen des Personals in Einzelhandelsgeschäften, z.B. Bäckereien, können beispielsweise. das Tragen von Handschuhen oder Kopfbedeckungen oder die Verwendung von Gebäckzangen sein, um die nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln zu vermeiden.
Spezielle gesetzliche Einzelregelungen, die dem Verkaufspersonal in Einzelhandelsgeschäften z.B. das Tragen von Handschuhen oder Kopfbedeckungen vorschreiben würden, sind vom Gesetzgeber jedoch absichtlich nicht erlassen worden, weil der Erlass derartige Detailregelungen nicht mehr der Konzeption des neuen EU-Lebensmittelhygienerechts entspricht, das sich am Ziel der Lebensmittelsicherheit orientiert und von Detailvorgaben weitgehend absieht,. Im Einzelfall ist es Aufgabe der für den Vollzug der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde, im Dialog mit den Beteiligten zu entscheiden, welche konkrete Maßnahme angemessen ist.
Das oben Gesagte gilt sinngemäß für Einzelhandelsgeschäfte aller Art, also z.B. auch bei der Abgabe von Salat oder Gemüse im Supermarkt. Mit Blick auf die unternehmerische Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz der Lebensmittel vor Kontaminationen kommt dem Hygienebewusstsein und dem entsprechenden Verhalten aller beim Umgang mit Lebensmitteln und dem Lebensmittelverkehr Beteiligten einschließlich des Verkaufspersonals im Lebensmitteleinzelhandel ausschlaggebende Bedeutung zu.
Bei Obst und Gemüse, z.B. Salat oder anderen Gemüsesorten, die ohne vorheriges Schälen oder Erhitzen roh verzehrt werden, muss hierauf besonders geachtet werden.
- Stand:
- 23.05.2018
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Montag, 14. Mai 2018
Zeolith, was ist dran und was ist drin?: Wichtige Gründe für eineAusleitungstherapieF...
Zeolith, was ist dran und was ist drin?:
Wichtige Gründe für eineAusleitungstherapie
F...: Wichtige Gründe für eine Ausleitungstherapie Für wen kommt eine Ausleitungstherapie in Betracht und wann ist sie sinnvoll...
Wichtige Gründe für eineAusleitungstherapie
F...: Wichtige Gründe für eine Ausleitungstherapie Für wen kommt eine Ausleitungstherapie in Betracht und wann ist sie sinnvoll...
Donnerstag, 26. April 2018
Mittwoch, 25. April 2018
BUDDELITH - Machen Sie mit!
Wichtige Gründe für eine
Ausleitungstherapie
Für wen kommt
eine Ausleitungstherapie in Betracht und wann ist sie sinnvoll? Grundsätzlich
gilt zunächst, dass wir Tag für Tag zahlreichen gesundheitsschädlichen
Substanzen ausgesetzt sind. Die Liste infrage kommender Noxen ist lang und
verdeutlicht, dass man nicht allen ausweichen kann, wie der folgende Überblick
zeigt:
• Ernährung:
Konservierungsstoffe,
Geschmacksverstärker wie Glutamat und Farbstoffe in Fertiggerichten, künstliche
Aromen, Wachstumshormone sowie Antibiotika und auch sonstige Arzneimittelrückstände
im Fleisch, Schwermetalle im Fisch, Pestizide und Insektizide im Gemüse, Süßstoffe
und versteckte Zucker in zahlreichen Lebensmitteln, Bisphenol A und Phthalate
in plastikverpackten Lebensmitteln, Kaffee, Alkohol, Tabak, Medikamente u. v.
m.
• Kosmetika:
Weichmacher, Aluminium und
PEG-Derivate (Deodorants)
• Belastungen des
Mund- und Rachenraums:
Parodontitis,
wurzelgefüllte Zähne, tote Zähne, verschiedene Füllungen, unterschiedliche Metalle
(Wechselstrom), mangelnde Mundhygiene, chronische Entzündungen (Parodontitis, Sinusitis,
Tonsillitis)
• Häusliches
Umfeld: Bodenbelag (Teppich, Laminat, Klebstoffe), Möbel, Anstriche,
Milbenkot, Schimmel, Strahlenbelastung (Sendemasten, W-LAN, DECTTelefone)
• Berufliches Umfeld:
Tonerstaub von
Druckern
im Büro
• Umweltgifte:
Nitrat durch
Gülle im Grundwasser, Abgase, Strahlenbelastungen. Genauso breit gefächert wie
die Quellen möglicher Schadstoffe sind die Symptome, die auf eine
Schadstoffbelastung des Körpers hinweisen können, wie z. B.:
• erhöhte Infektanfälligkeit
• Müdigkeit
• Erschöpfung
• Appetitlosigkeit
• Libidoverlust
• Nervosität
• Gereiztheit
• Ekzeme
• Allergien
• Schlafstörungen
• Schmerzzustände unklarer Ursache
• Konzentrationsmängel usw.
Das System der
Grundregulation
Unwohlsein, Leistungsmangel,
lnfektanfälligkeit, rasche Ermüdbarkeit und andere Symptome treten bei vielen
Menschen auf und veranlassen sie, medizinische Hilfe einzuholen. Die Anamnese,
körperliche Untersuchung oder Bestimmung der Blutlaborwerte zeigen dabei oft
keinen pathologischen Befund, ebenso wie UltraschaIluntersuchungen,
Röntgenuntersuchungen, Computer und Kernspintomographie, Magen- und
Darmspiegelungen und andere
Verfahren bei funktionellen
Beschwerden meist keinen pathologischen Befund ergeben.
Auch chronische Erkrankungen sind
in den seltensten Fällen auf linear-kausale Zusammenhänge
zurückzuführen. Vielmehr handelt es
sich dabei sowohl in der Pathogenese als auch in der Therapie um ein
multidimensionaIes Geschehen, denn biologische Systeme zeigen keine Linearität,
sondern sind hoch vernetzt und unterliegen einem biologischen
Fließgleichgewicht.
Die Wiener Schule um Prof.
Pischinger hat nachgewiesen, dass das Mesenchym, das sogenannte
Bindegewebsorgan, als eine der wichtigsten Funktionseinheiten Aufgaben zu
erfüllen hat, die den gesamten Stoffaustausch
zwischen Blut und Parenchymzellen
beinhalten. Man spricht von der
Transitstrecke oder dem
„kolloidalen Strombett der Säfte“. Hier finden Aufbau, Einbau
und Ausleitung – also die gesamte
Grundregulation– statt (Pischinger 1990).
Entscheidend
für Gesundheit und Krankheit
ist
der Zustand des Systems der Grundregulation.
Darunter
versteht man die Funktionseinheit
der
Gefäßendstrombahnen, der Endothelzellen
und
der vegetativ-nervalen Endformationen.
Nach Pischinger ist das gemeinsame
Wirk- und Informationsfeld dieser Trias die extrazelluläre Flüssigkeit. Daran
angeschlossen sind Lymphgefäße und Lymphorgane. Die extrazelluläre Flüssigkeit
ernährt die Zellen und entsorgt die Abfallprodukte. Sie reguliert das
„Zelle-Milieu-System“ und steht gleichzeitig im Zentrum aller Entzündungs- und
Abwehrvorgänge.
Die sich
im Extrazellulärraum befindende Grundsubstanz ist über die Kapillaren an das Hormonsystem
und über die in ihr endenden peripheren vegetativen Nervenfasern an das Zentralnervensystem
angeschlossen.
Beide Systeme sind im Gehirnstamm miteinander verbunden.
Deshalb können über eine Therapie des Extrazellulärraumes auch die
übergeordneten Regelzentren behandelt werden.
Die Bedeutung der
sogenannten Transitstrecke
Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der
sog. Transitstrecke zu:
Biochemisch
besteht die Grundsubstanz aus einem Maschenwerk an hochpolymeren Zucker- und
Proteinkomplexen. Diese bilden ein Molekularsieb, durch das der Sauerstoff und
Nährstoffe zur Zelle hindurch wandern und im Gegenzug Endprodukte des
Zellstoffwechsels abtransportiert werden.
Dieses
Molekularsieb wurde von Pischinger „Transitstrecke“ genannt. Hier entscheidet
sich, welche Stoffe an die Zelle herangetragen und welche Stoffe ausgeschieden
werden.
Moleküle
ab einer bestimmten Größe oder elektrischen Ladung können das Molekularsieb
nicht mehr passieren. Es kommt zu einer Störung des dort herrschenden
empfindlichen elektrostatischen Grundtonus, der mit Potentialschwankungen
auf jede Veränderung in der Grundsubstanz reagiert. Diese Potentialschwankungen
übertragen sich auf die Zellmembran und können in der Zelle diverse Reaktionen
auslösen, z. B. pathologische Enzymreaktionen. Diese wiederum setzen
Transskriptionen entsprechender DNSAbschnitte in Gang. Dies kann Startsignal
für die Entstehung einer Krankheit sein.
Maßnahmen zur
Stoffwechselregeneration
Die
Wiederherstellung der Grundregulation
Von der
intakten Funktion des Systems der Grundregulation sind alle Organzellen
abhängig. Erkrankungen entstehen durch Überlastungen und Dysfunktionen dieses
den ganzen Körper durchziehenden Systems.
Endogene
Toxine, z. B. aufgrund jahrelanger Fehlernährung oder ungenügender Trinkmenge,
und Schadstoffe aus der Umwelt sammeln sich in der Grundsubstanz und werden
dadurch für Organzellen und Regelzentren pathologisch informativ. Allein in
Nahrungsmitteln sind derzeit mehr als tausend künstliche Moleküle in Anwendung.
Dazu
kommen Ausgasungen aus Lacken, Kunstbelägen usw. Auch psychischer Stress führt
zu einer Erhöhung der Radikal-Ionen im Extrazellulärraum. Irgendwann sind die
Kompensationsmechanismen des Systems der Grundregulation überfordert, was
Erkrankungen zur Folge hat.
Eine
Therapie der Grundsubstanz arbeitet
stets
über eine Aktivierung der Leukozyten
und
die Steigerung der physiologischen Lyse.
Dabei
wird eine enorme Vielzahl von Zytokinen und Gewebshormonen freigesetzt. Sie
sind in hervorragender Weise geeignet, das stark vernetzte System der
Grundsubstanz in vielfacher Hinsicht anzuregen. Diese Anregung
erfolgt
unspezifisch. Ein solcher Reinigungsprozess der Grundsubstanz regt die Selbstheilungskräfte
des Organismus an. Er ist Dreh- und Angelpunkt aller Naturheilverfahren und
regulationsmedizinischer Maßnahmen.
Viele
chronische Krankheiten, z. B. vegetative Dysregulationen, Multiple Sklerose,
Colitis ulcerosa, Erkrankungen des
rheumatischen
Formenkreises und zahlreiche maligne Prozesse, gelten schulmedizinisch als
schwer behandelbar. Eine Therapie des Grundsystems macht auch diese schwierigen
Krankheitsbilder wieder einer Behandlung zugängig. Außerdem stellt die
Entgiftung die effektivste Art der Gesundheitsvorsorge dar. Insbesondere
funktionelle Beschwerden lassen sich kaum in Laborwerten abbilden, sondern bedürfen
ganzheitlicheren Diagnosemethoden. Hier haben sich die lrisdiagnostik und die
BE-T-A (Bio-Elektrische- Terrain-Analyse) nach Prof. Vincent, insbesondere bei
der Darstellung der Einzelfälle, letztere auch in der Gruppenauswertung,
bewährt.
Ganzheitliche
Therapie zur Regeneration
Vielen
chronischen Krankheiten liegen eine Reihe erkennbarer und immer wiederkehrender
Ursachen zugrunde. Da die unser Leben kontrollierenden Systeme alle miteinander
vernetzt sind und sich gegenseitig beeinflussen, ist der Zustand der
Grundregulation ganz entscheidend für die Gesundheit oder Krankheit. Sie nährt
die Zellen und entsorgt die Abfallprodukte. Sie reguliert das
„Zelle-Milieu-System“, steht im Zentrum aller Entzündungs- und Abwehrvorgänge
und ist
somit an fast allen Krankheiten beteiligt. Will man also erfolgreich
Krankheiten heilen, dann muss die Regeneration dieses Systems von Anfang an im
Fokus stehen.
Grundregulation
heißt: Alle Zellen des Organismus
funktionieren
exakt aufeinander abgestimmt,
und
zwar in der Weise, dass sowohl
die
einzelne Zelle als auch der Gesamtorganismus
Grundfunktionen
des Gesamtsystems
gewährleisten
können.
Auf
der Ebene des Stoffwechsels beginnt hier die ganzheitliche Therapie. Sechs
Schritte sind hierzu erforderlich:
•
Mobilisieren und Neutralisieren abgelagerter Säuren mit basischen
Mineralstoffen
• Fördern
der Ausscheidung der Säureschlacken
• Unterstützen
der Neutralisierungs- und Ausscheidungsvorgänge und Stabilisieren
des
Stoffwechsels mit Zeolithen (vulkanische Mineralstoffe)
•
Sanieren und Stärken der Darmflora mit Probiotika und probiotischen
Bakterienkulturen
•
Nahrungsergänzung mit Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und sekundären
Pflanzenstoffen
•
Eliminierung von Umweltgiften mit Chelaten Reaktionsblockaden entstehen häufig
durch allopathische Medikamente. Dass viele allopathische Medikamente eine
veränderte Reaktion im Körper hervorrufen, ist vielfach belegt. Antibiotika,
Cortison und Antirheumatika sind ja auch keine Heilmittel, sondern
symptomatische Medikamente.
Sie
unterdrücken, verlagern oder verschleiern Symptome. Man erkennt dies unter
anderem auch daran, dass sich
Krankheiten
oder Symptome während einer solchen Behandlung andere Wege suchen oder durch
die Nebenwirkungen der Allopathika neue Erkrankungen hervorgerufen werden, wie
zum Beispiel Akne, Osteoporose oder Magengeschwüre etc. des Körpers, sich von
Giften zu befreien.
Schmerzen
entstehen meist dort, wo es zu einer krankhaften Übersäuerung des Gewebes
kommt. Die Beseitigung beziehungsweise Unterdrückung solcher
Selbstheilmechanismen ist nicht immer richtig, sondern kann sogar langfristig
zu ernsthaften Erkrankungen führen. Wie kann man den Körper also bei der
Entgiftung unterstützen?
Durch die
Entgiftungsverfahren, die man der Natur einfach abgeschaut hat, unterstützt man
die Selbstregulierungsmechanismen.
Die
Ableitung der Toxine erfolgt von innen nach außen von den edlen zu den unedlen
Organen.
Störung
der Selbstregulierung und des Zellstoffwechsels durch Toxine
Unsere
Selbstregulationsmechanismen können durch Umweltgifte so blockiert werden, dass
keine entsprechenden Reaktionen mehr erfolgen können. Umweltgifte stören den
Zellstoffwechsel und die interzelluläre Kommunikation. Die Selbstheilungskräfte
sind dann nur noch bedingt vorhanden, was besonders für eine biologische
Behandlung problematisch sein kann. Eine Entgiftungstherapie besteht aus einer
Reihe ganz unterschiedlicher Stoffe wie Vitamine, Mineralstoffe,
Spurenelemente, Phytotherapeutika etc.
Naturheilkundliche
Hilfe zur Entgiftung
des
Körpers
Nicht
immer bedarf der Körper einer Hilfe zur Entgiftung. Sofern die
Entgiftungsorgane nicht zu sehr geschwächt sind, zum Beispiel durch
Infektionen, Alterungsprozesse und Krebswachstum, kann er die
Entgiftungsfunktion selbst übernehmen. Die Entgiftung erfolgt vor allem an den
Grenzflächen des Körpers und ruft auch dort wegen der zu hohen
Konzentration
von Giften häufig Krankheitssymptome hervor, zum Beispiel Blasen- , Nierenkrebs,
Prostatavergrößerung etc. Im Sinne der Humoralmedizin sind zum Beispiel
Schwitzen, Erbrechen, Durchfall, Entzündungen und Hautveränderungen.
Besonders
„edel“ sind die inneren Organe, vor allem Gehirn, Leber, Pankreas, Lunge, Niere
und Herz. „Unedel“ sind
dagegen
Schleimhaut, Darm, Blase und Haut, also die Grenzflächen des Körpers. Besonders
dort aber entstehen durch Kumulation von Umweltgiften zahlreiche chronische
Krankheiten, zum Beispiel Mykosen, Allergien oder Krebs. Giftstoffe werden hier
besonders abgelagert und nicht immer vollständig ausgeschieden. Es hat sich in
der Praxis gezeigt,
dass
durch eine Anregung der körpereigenen Ausscheidungsvorgänge, besonders von
Leber, Pankreas, Darm und Niere, die endogene Toxinausleitung effektiv
unterstützt werden kann. Bewährt hat sich die Drainageüber die Leber, das
Pankreas, den Darm und
den
Harntrakt. Traditionell nutzt man Heilpflanzen, Cholagoga, Laxantien,
Diuretika, Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien.
Diesem
alten Wissen über die Notwendigkeit einer konsequenten Entgiftung wird von der
Schulmedizin sehr oft misstraut. Dabei bestätigen „wissenschaftliche“
Untersuchungen
meist die
traditionellen Erfahrungen.
Schwermetalle
als Störfaktor der
Grundregulation
Ein
schwerwiegender Störfaktor in der Grundsubstanz sind Schwermetalle und falsch
eingelagerte Metalle.
Der
daraus resultierende Energieverlust der Körperzellen führt zu fortschreitender
Zellalterung und Funktionseinbuße
der
Einzelzelle. Darüber hinaus können freie Radikale auch die Zellkern-DNA und die
Funktion von Reparaturenzymen schädigen und so zur Fortentwicklung der
Zellschädigung beitragen. Das intensive Einwirken von Schwermetallen und freien
Radikalen kann zur Schädigung ganzer Organsysteme und des Gesamtorganismus
führen. Je nachdem, welche Schwermetalle in welchem Organsystem eingelagert
werden und wie schnell die lokalen und systemischen
antioxidativen
Abwehrprozesse
beigemessen werden. Dies gilt sowohl aus
therapeutisch-kausalen
als auch aus prophylaktischen
Überlegungen
heraus.
Gefahren
durch Schwermetalle für den kindlichen Organismus
Unter den
Umweltgiften nehmen die Schwermetalle insofern eine besondere Position ein, als
sie den Menschen bereits im Mutterleib schädigen können. Ausschlaggebend ist
dabei nicht ob, sondern wie viele Schwermetalle täglich aufgenommen werden.
Werden Kinder bereits durch Schwermetalle, Chemikalien und Pestizide
überfordert, so kann dies auf lange Sicht unabsehbare und Kupfer. Diese
produzieren freie Radikale, die wiederum eine Kettenreaktion an
pathologischen
Prozessen nach sich ziehen können. Bereits Harman hat 1956 die Entstehung
freier Radikale als wesentliche Ursache für Alterungsprozesse im Körper
verantwortlich gemacht. Harman sagte, die Lebensspanne eines Organismus könnte
verlängert werden durch die Einschränkung der Entstehung freier Radikale oder
durch die Erhöhung antioxidativer Abwehrprozesse. Sind die antioxidativen
Abwehrprozesse überfordert, so stören die Schwermetalle
die
Grundregulation. Die von ihnen gebildeten freien Radikale schädigen die
Mitochondrien-DNA, was zu einer verringerten ATP-Synthese und zu einer
Beeinüberfordert werden, können verschiedenste Beschwerdebilder und Krankheiten
resultieren. Entscheidend ist dabei auch der Einfluss weiterer pathogenetischer
Faktoren auf lokaler und systemischer Ebene.
Selbst
die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass Schwermetalle ein Hauptfaktor
bei der Entstehung von Krankheiten sind. Dazu zählen Durchblutungsstörungen,
Krebserkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems, Autoimmunkrankheiten sowie
Schädigungen von Ungeborenen.
ln
einer ursächlich orientierten Heilkunde
sollte
der Diagnose und Entgiftung von
Schwermetallen
eine besondere Bedeutung
Folgen
haben. Amerikanische Wissenschaftler gaben im Jahr 2000 bekannt, dass Krebsfälle
bei Kindern unter 15 Jahren in den USAseit 1975 um über 30 Prozent angestiegen
sind. Dafür verantwortlich gemacht wurde ein „gefährlicher Cocktail aus
Umweltschadstoffen“. Die Prognose für die Zukunft sieht aufgrund mangelnder
Konsequenzen noch
schlechter
aus. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht in ihrem aktuellen Welt-
Krebs-Bericht davon aus, dass bis zum Jahr 2020 die Krebserkrankungen weiter
zunehmen werden. Anhand dieser Zahlen, die ähnlich auch für andere
Zivilisationskrankheiten gelten, wird deutlich, welch wichtige Rolle eine
möglichst frühzeitige Prävention spielen
sollte.
Wenn
Kinder bereits Schwermetalle und andere Umweltschadstoffe aufnehmen, so steigt
ihr Risiko, im Laufe ihres
Lebens
daran zu erkranken. Zu den Krankheiten, die durch eine chronische Schwermetallbelastung
verursacht, mit ausgelöst oder verstärkt werden können, zählen neben den Krebserkrankungen
auch Bluthochdruck, Diabetes, Demenz, Allergien und viele weitere chronische
Krankheiten.
Präventive
Maßnahmen
Wenn man aus
toxikologischer Sicht die Umweltbelastungen vor 60-70 Jahren mit den heutigen
vergleicht, so ist der Unterschied für jedermann deutlich: Ein kindlicher
Organismus ist heutzutage viel mehr Chemikalien und Schadstoffen ausgesetzt.
Wer dies unter dem Gesichtspunkt der Prävention betrachtet und aktiv werden
will, der benötigt einfache, bewährte und nebenwirkungsarme Konzepte, um der
Schadstoffbelastung im Kindesalter entgegenzutreten. Liegen
Krankheiten
vor, die auf therapiebedürftigen Schwermetallbelastungen beruhen, so kann man
bereits im Kindesalter mit Chelatbildnern arbeiten. Diese Behandlung sollte von
darin ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. Liegt eine unterschwellige
Schwermetallbelastung vor, die noch zu keinen sicht- und messbaren Beschwerden
geführt hat, so kann die Ausscheidung von Schwermetallen durch die
Unterstützung der Entgiftungsorgane gezielt gefördert werden. Wie an
Einzelfällen gezeigt werden konnte, ist das sogenannte PHÖNIX
Ausleitungskonzept dazu in der Lage, die Ausscheidung
von
potentiell toxischen Metallen zu erhöhen (vgl. Kasten). Dies macht dieses
bewährte Therapiekonzept zu einem
wertvollen
Werkzeug in der Prävention von Metallbelastungen im Kindesalter.
Ausleitung
und Entgiftung bei
Allergien
Allergische
Reaktionen oder diagnostisch als Dispositionslage erkennbare „schlafende“ Überempfindlichkeitsmuster
sind in der täglichen Praxis sehr häufig und in den letzten zwei Jahrzehnten
mit zunehmender Tendenz beschrieben. Bei einer Allergie liegt eine veränderte
Reaktionslage des Organismus gegenüber bestimmten Antigenen vor, indem er auf
diese Stoffe unter normalen Bedingungen mit überschießenden Gegenmaßnahmen
antwortet. Allergien sind in verschiedene Typen eingeteilt sowie in
unterschiedlich ernst zu nehmende Symptomkomplexe, welche von mäßig unangenehm
bis zu
lebensgefährlich eingestuft werden. Diese Reaktionslagen sind variabel, und der
Organismus kann sich neue
Allergene
suchen. Als Basis der Therapie bei Allergien dient die vorherige Entgiftung und
Ausleitung, bevor unterschiedliche Verfahren angewendet werden, die sich primär
gegen die allergische Reaktionslage richten.
Abschließende
Betrachtung
Für viele
Menschen ist die Fastenzeit zur Vorbereitung auf Ostern ein günstiger
Zeitpunkt, das eigene Ernährungs- und Genussverhalten zu hinterfragen und ggf.
Verzicht zu üben:
kein
Alkohol, keine Süßigkeiten, weniger Zigaretten usw. In der Zeit können
Therapeuten ihre Patienten häufig auch von den Vorzügen einer individuell
abgestimmten Ausleitungstherapie überzeugen. Grundsätzlich macht eine
Entgiftungstherapie aus Sicht vieler Patienten zwar auch zu anderen Zeitpunkten
Sinn: etwa im Herbst zur Stärkung der Abwehrkräfte, im Anschluss an eine
Antibiotika- Behandlung, begleitend zu einer Zahnsanierung oder nach einer
Chemotherapie. Bei manchen Fastenwilligen ist die Motivation während dieser
Zeit aber besonders hoch.
Dazu
gehört auch und vor allem, vorab zu klären, welche Organe bzw. Systeme zur
verstärkten Entgiftung animiert werden sollen.
Grundsätzliche
entgiftende Wirkung besitzen zwar Leber, Niere, Lungen, Darm, Haut, Blut und
Lymphe. Doch nicht bei jedem Patienten wäre das anzuraten. Leidet etwa jemand
bereits unter einer Akne, sollte man die Rolle der Haut als Entgiftungsorgan
relativieren bzw. gar nicht über die Haut entgiften, damit es nicht noch zu
zusätzlichen
Hautunreinheiten
kommt. Neben den bereits erwähnten Hautunreinheiten kommen
des
Weiteren Körperausdünstungen, Kopfdruck, Müdigkeit sowie Veränderungen von
Stuhl- und Urinbeschaffenheit als nicht immer vermeidbare Begleiterscheinungen
einer Ausleitung in Betracht. Nicht zuletzt, um diese kontrollieren und
möglichst gering halten zu können, gehört eine Ausleitung in die Hand
erfahrener Heilpraktiker oder naturheilkundlich
arbeitender
Ärzte, die ein konkretes Medikamenten-Einnahmeschema erstellen: unter Berücksichtigung
aller hineinspielenden Faktoren.
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